2.8.2013:
Das Innenministerium Schleswig-Holstein informiert die zuständigen Stellen per Erlass: Das Existenzminimum dürfe insgesamt nicht gekürzt werden. Es liegen Beschlüsse von Landessozialgerichten vor, entsprechend soll die Vorschrift des § 1 a Asylbewerberleistungsgesetz bis auf weiteres nicht angewendet werden.
Hier geht es zur Pressemitteilung des Flüchtlingsrates (22.8.2013)
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 festgestellt, dass die Höhe der Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz evident zu niedrig und verfassungswidrig ist . Das Gericht hat bestimmt, wie die Leistungshöhe berechnet werden soll, bis es eine gesetzliche Neuregelung gibt.
Die Leistungen für August, die Ende Juli ausgezahlt werden, müssen bereits dementsprechend berechnet werden. Zudem soll eine Rückzahlung für den Zeitraum ab Urteilsverkündung im Juli ausgezahlt werden. Die genaue Höhe der Leistungen wird noch zwischen den Bundesländern und dem Bundessozialministerium abgestimmt, als Orientierung kann die im Brandenburger Erlass vom 23.07.2012 verwendete Tabelle dienen (S. 5 des Dokuments, das Sie unter diesem Link erreichen: www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/MASFF_BB_AsylbLG_BVerfG_RS06-2012.pdf).
Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls festgelegt, dass ein Anspruch auf die erhöhten Beträge rückwirkend bis zum 1. Januar 2011 besteht und entsprechende Nachzahlungen gefordert werden können. Allerdings gilt dies nur für noch nicht bestandskräftig gewordene Bescheide. Noch nicht bestandskräftige Bescheide sind:
Gegen noch nicht bestandskräftige Bescheide kann Widerspruch eingelegt werden, um rückwirkend die Differenz zur neu berechneten Leistungshöhe zu erhalten. Einen Formulierungsvorschlag für den Widerspruch (erarbeitet von Georg Classen) finden Sie unter diesem Link: www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Widerspruch_AsylbLG_BVerfG.doc.
Auch gegen gekürzte Leistungen nach § 1a AsylbLG kann mit Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Widerspruch eingelegt werden. Die Verfassungswidrigkeit dieser Einschränkungen wird im Urteil zwar nicht thematisiert, lässt sich aber aus der Argumentation des Gerichts ableiten.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier: www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html
Ein gemeinsamer Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Schleswig-Holstein vom 1.10.2012 wurde auf die Tagesordnung der 901. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober gesetzt.
In diesem Antrag fordern die oben genannten Länder eine Abschaffung des bestehenden Asylbewerberleistungsesetzes und die Integration der betroffenen Personen in die Leistungen gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
Den Antrag finden sie hier. http://www.bundesrat.de/nn_1934482/SharedDocs/Drucksachen/2012/0501-600/576-12_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/576-12%28B%29.pdf
(Pdf: 576-12_AntragAbschaffungAsylbLG_Laender_Brat)
Der Antrag der Länder wurde in den verschiedenen Ausschüssen des Bundesrates diskutiert. Hierbei empfiehlt der Ausschuss für Innere Angelegenheiten der Entschließung nicht zu folgen und statt dessen eine Novellierung des AsylbLG zu verabschieden. Der Ausschuss bezieht sich auf die Notwendigkeit der in der EU-Richtline Art. 17 Abs. 5 enthaltenden Möglichkeit „eine weniger günstige Behandlung als die eigener Staatsangehörigen“ zu ermöglichen.
Abgesehen von kleineren Veränderungen stehen der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, sowie der Finanzausschuss hinter der Entschließung.
Die Empfehlungen finden sie hier. http://www.bundesrat.de/nn_1934482/SharedDocs/Drucksachen/2012/0501-600/576-1-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/576-1-12.pdf
(Pdf: 576-1-12_EmpfehlungInnenausschussanBRat)
Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das BMAS hat einen Gesetzesentwurf am 4.12.2012 für die Änderung des AsylbLG vorgeschlagen. Dieser war noch nicht mit der Bundesregierung abgestimmt, stellt jedoch eine Umsetzung der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtsurteils da. Einige Punkte bedürfen laut BMAS noch Abstimmungsbedarf wie die Bezugsdauer.
Den Referentenentwurf finden sie hier:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BMAS_Entwurf_AsylbLG_041212.pdf
(Pdf: BMAS_Entwurf_AsylbLG_041212)
Pro Asyl hat sich mit diesem Entwurf auseinandergesetzt. Zusammen mit Wohlfahrtverbänden, Kirchen und Gewerkschaften setzt sich Pro Asyl für die gänzliche Abschaffung des Gesetzes ein. Da jedoch der aktuelle Vorschlag auf einer Beibehaltung beruht, werden die geplanten Veränderungen kommentiert.
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/PROASYL_AsylbLG_BMAS.pdf
Um einen Überblick über die monatlichen Leistungen im Jahr 2013 zu erhalten, können sie hier eine Tabelle mit den Regelbedarfsstufen 1-6 ansehen. Integriert ist das Urteil und die daraus resultierenden Bargeldzahlungen.
Die Tabelle finden Sie hier: Tabelle_AsylbLG_BVerfG_2013.pdf
Presseerklärungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2012:
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und ZBBS:
www.frsh.de/seiten-im-hauptmenue/aktuell/presseerklaerungen/presseerklaerung/article/endlich-kann-mohammad-b-regelmaessig-zum-deutschkurs-fahren/
Pro Asyl:
www.proasyl.de/de/news/detail/news/asylblg_verfassungswidrig/
Weitere Presseerklärungen zum Thema:
9. Juni 2011: Verfassungswidriges Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschaffen!
http://www.frsh.de/seiten-im-hauptmenue/aktuell/presseerklaerungen/presseerklaerung/article/verfassungswidriges-asylbewerberleistungsgesetz-endlich-abschaffen/
1. Oktober 2010: Kieler Flüchtlingsrat und PRO ASYL: Ende der gesetzlichen Diskriminierung und behördlichen Ausgrenzung von Flüchtlingen in Deutschland
http://www.frsh.de/seiten-im-hauptmenue/aktuell/presseerklaerungen/presseerklaerung/article/kieler-fluechtlingsrat-und-pro-asyl-fordern-ein-ende-der-gesetzlichen-diskriminierung-und-behoerdlic/
Erlass zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
und diesbezügliches Urteil des Bundessozialgerichts v. 17.6.2008
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