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Pressemitteilung

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein



Kiel, 25.4.2009


Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein appelliert an die Politik in Bund und Land:

Gesetzliche Altfallregelung entfristen!


Das Jahr 2009 ist das Entscheidungsjahr für viele Menschen, die jahrelang als aufenthaltsrechtlich nur Geduldete in Deutschland gelebt haben und über die gesetzliche Altfallregelung nun eine sog. Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" (§104a Aufenthaltsgesetz) erhalten haben: Wer zu Jahresende 2009 nicht nachweisen kann, dass er seinen Lebensunterhalt (und ggf. den der Familie) "überwiegend eigenständig gesichert" hat, fällt dann zurück in die Duldung bzw. in die Ausreisepflichtigkeit.

Gerade Familien mit mehreren minderjährigen Kindern finden kaum ausreichend finanzierte Erwerbsarbeit und müssen regelmäßig als sog. Aufstocker ihr Einkommen durch öffentliche Leistungen ergänzen. Ausnahmen für alte, kranke oder behinderte Menschen sind ohnehin faktisch ausgeschlossen und auch sie bleiben damit chancenlos. Mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird es aber auch für erwerbsfähige Menschen immer schwieriger, dauerhaft Arbeit zu finden. Dies gilt um so mehr, als viele bisher per Gesetz und Verordnungslage vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen waren.

Des weiteren wird die Gesetzliche Altfallregelung mit ihrer Stichtagsabhängigkeit nicht dem erklärten politischen Ziel des Zuwanderungsgesetzes gerecht, Kettenduldungen abzuschaffen. Weitere Geduldete werden ständig "nachwachsen", jedoch aus der derzeitigen Gesetzlichen Altfallregelung ausgeschlossen bleiben. Damit wird es wieder zu Kettenduldungen kommen, die den Betroffenen jegliche Integration in die Gesellschaft verunmöglichen, Abhängigkeit von Leistungen der öffentlichen Hand erzwingen und sie in jahrelanger aufenthaltsrechtlicher Unsicherheit halten. Deshalb ist eine Nachfolgeregelung zur jetzigen Bleiberechtsregelung ohne Stichtagsregelung sinnvoll.

Die Defizite der Gesetzlichen Altfallregelung müssen umgehend durch geeignete rechtspolitische Entscheidungen gelöst werden. Eine Vertagung auf die Zeit nach der Bundestagswahl kann nicht im Interesse aller an diesem Prozess Beteiligten sein.

Die Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V. fordert:

  • die umgehende Umsetzung gesetzgeberischer Initiativen für eine Fristverlängerung der geltenden Gesetzlichen Altfallregelung noch vor der Bundestagswahl!
  • eine Gesetzliche Altfallregelung, die diesen Namen auch verdient: regelmäßig zugänglich für alle langjährig geduldeten Flüchtlinge, ohne Stichtagsabhängigkeit, ohne Ausgrenzung von Alten oder Behinderten und ohne sonstige soziale und rechtliche Ausschlusstatbestände!


gez. Martin Link



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