Heute stand im Bundesrat die Entscheidung über das dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und damit über weitere gravierende Leistungskürzungen für Asylsuchende innerhalb weniger Monate an (dazu unsere Presseerklärung vom 15.12.2016).
Der von PRO ASYL, Flüchtlingsräten und Wohlfahrtsverbänden scharf kritisierten Gesetzentwurf hat im Bundesrat keine Zustimmung gefunden.
Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein, zur Entscheidung des Bundesrats: „Wir freuen uns sehr über das Abstimmungsergebnis. Dass die Landesregierung Schleswig-Holstein mit ihrer Enthaltung mit verhindert hat, dass eine weitere soziale Ausgrenzung Geflüchteter Platz greifen kann, steht dem Bundesland gut zu Gesicht." Schließlich handele es sich um ein ein diskriminierendes und die Integration konterkarierendes Gesetz.
Flüchtlingsrat und PRO ASYL bleiben aber besorgt. "Wir appellieren an Bundesregierung und Bundestag, diese Entscheidung zu akzeptieren und nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dieses Gesetz muss aufgehoben und die Politik der Ausgrenzung beendet werden“, erklärt Günter Burkhard, Geschäftsführer von PRO ASYL e.V.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.