Die schleswig-holsteinische Landesaufnahmeanordnung für syrische Familienangehörige (L-AAO), gültig zuletzt bis 30.06.2020, wurde mit Anordnung vom 29.06.2020 gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein bis zum 31.12.2020 erneut verlängert.
Es handelt sich um die Verlängerung der Aufnahmeanordnung vom 28.8.2013, die zuletzt am
17.12.2019 verlängert wurde. Begünstigte sind syrische Staatsangehörige, die innerhalb Syriens oder in einem Anrainerstaat auf der Flucht sind.