Für Geflüchtete aus der Ukraine gilt der vorübergehende Schutz nach EU-Recht. Die Fortbildung zeigt dessen Unterschiede zum regulären Asylverfahren auf und stellt die aufenthalts- und sozialrechtlichen Vorschriften vor, die für Begünstigte vorübergehenden Schutzes gelten. Sie gibt einen Überblick über visumfreie Einreise, Befreiung von Erfordernis eines Aufenthaltstitels, unionsrechtliche Grundlagen des vorübergehenden Schutzes und daraus folgende Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG; Erwerbstätigkeit; Wohnsitzregelung; Integrationskurs; Verhältnis zum Asylverfahren und zur Beantragung anderer Aufenthaltstitel; existenzsichernde Leistungen des SGB II, XII und des AsylbLG; Eingliederungshilfe; medizinische Versorgung und Pflege; Familienleistungen und BAföG.
Die Online-Fortbildung von Dr. Tillmann Löhr, wissenschaftlicher Referent beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., richtet sich an Engagierte und Interessierte.
Die Veranstaltung ist eine Kooperation zwischen Westküste Ahoi! 2.0 und der Ukrainehilfe der Stiftung Drachensee.
Dienstag 27.09.22, 17-19 Uhr
Anmeldung unter https://eveeno.com/421467563
Für Fragen stehen wir unter T. 0431-556 813 57 oder westkueste.ahoi(at)frsh.de zur Verfügung.
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
„Westküste Ahoi! 2.0 - Vernetzung solidarischer Flüchtlingshilfe im ländlichen Raum“
Kontakt:
- Projektleitung: Jan Rademann
- Projektassistenz: Danica Fröhlich
Tel.: 0431-556-813-57
westkueste.ahoi@frsh.de
www.frsh.de