Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein kritisiert das Dokument als einen Katalog von Maßnahmen, die ausschließlich der Abschottung vor oder der Externalisierung von Geflüchteten dienen. Außerdem überschreitet der Plan die Zuständigkeiten des BMI und ignoriert sämtliche Erfahrungen und Bedarfe der Integrationspolitik. Vorverurteilung, Generalverdacht, Abschottung, Internierung und Abschreckung sind die Leitgedanken des „Masterplans“. Auf dieser Basis kann keine weltoffene, humane Flüchtlingsaufnahme und erfolgreiche Integrationspolitik gelingen. Während die Präambel des Texts das Vertrauen in den Rechtsstaat beschwört, schlägt der Plan reihenweise Maßnahmen vor, um den Rechtsschutz und den Zugang zu fairen Verfahren für Schutzsuchende zu unterlaufen. Damit läuft der „Masterplan“ den Grundprinzipien des Rechtsstaats zuwider. Das Papier ist ein Rückschritt zu längst überholten Methoden und Maßnahmen und wird den Bedarfen der deutschen und europäischen Zuwanderung nicht gerecht.
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