Mitglieder aller Fraktionen hatten sich für einen kinder- und jugendgerechten Verwaltungsumgang mit Kinderflüchtlingen ausgesprochen und die übliche Behördenpraxis z.T. scharf kritisiert (siehe auch Schlepper 42).
Der Landtag wird sich in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 6. Februar vertiefend mit dem Thema befassen. Am 14. Februar tagt dazu ebenfalls der Sozialausschuss des Landtages.
Der lifeline-Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat auf Anforderung des Landtages eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die beiden Ausschüssen zugeleitet worden ist.
lifeline-Vormundschaftsverein und Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordern einen verbesserten Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen. Im Gegensatz zur Landesregierung sind lifeline und Flüchtlingsrat der Ansicht, dass mit der Einrichtung einer Zentralen Clearingstelle, wie auch vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfohlen, den gesetzlichen Anforderungen der Inobhutnahme am besten entsprochen wäre. Die übliche Praxis der Jugendämter würde indes nicht der Lage der häufig von Gewalt traumatisierten und psychisch stark belasteten Kinder und Jugendlichen gerecht.
Unbedingt sei eine landesweit ambulant arbeitende Stelle einzurichten, die für die Jugendämter das Netzwerk zielgruppenkompetenter haupt- und ehrenamtlich engagierter Personen zur Verfügung stellt, das die Ämter bei der Feststellung des besonderen Bedarfs des Minderjährigen und bei den speziellen Beratungs- und Hilfeplanzusammenhängen unterstützen könnte.
gez. Marianne Kröger, lifeline e.V., T. 0431-240 58 28
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
03.09.2023