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    18.05.2018

    Jamaika will Flüchtlingskinder einsperren?

    Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein kritisiert Pläne zum Abschiebungshaftvollzug.

    Nach dem aktuellen Gesetzentwurf für ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz ist offenbar vorgesehen, im geplanten norddeutschen Abschiebungsgefängnis in Glückstadt auch Minderjährige zu inhaftieren. Auch wollen die Jamaika-Koalitionäre wohl auf eine behördenunabhängige Verfahrensberatung im künftigen Abschiebungsgefängnis verzichten.

    Schon am Mittwoch hatte sich der schleswig-holsteinische Landesflüchtlingsbeauftragte Stefan Schmidt anlässlich eines bekannt gewordenen ersten Entwurfs gegen die Inhaftierung von Minderjährigen und anderen besonders Schutzbedürftigen im Abschiebungsgefängnis ausgesprochen.

    Bis dato gibt es keine Informationen, dass der aktuelle Gesetzentwurf anderes vorsieht. "Wir protestieren entschieden gegen Pläne, künftig Kinder hinter Abschiebungsgefängnisgittern einzusperren", erklärt Martin Link, Geschäftsführer im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

    "Unter den Koalitionären herrscht offenbar die Überzeugung, dass das Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (Art. 19 Abs. 4 GG) für Ausreisepflichtige hinter Abschiebungshaftmauern ultimativ ende", sorgt sich Link mit Blick auf den offenbar geplanten Beratungsnotstand im künftigen Abschiebungsgefängnis. Die Praxis indes zeigt, dass es regelmäßig gute Grunde gibt, Haftentscheidungen qualifiziert zu hinterfragen. Die Jahresberichte die der Landesbeirat für die Rendsburger Abschiebungshaft zwischen 2003 und 2014 vorgelgt hat, geben beredt Zeugnis über jeweils zahlreiche Fälle aus rechtlichen Gründen aufzuhebender Haft.

    Der Flüchtlingsrat fordert also von der Landesregierung nicht geschichtsvergessen zu agieren und unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass im Abschiebungshaftvollzugsgesetz für die Inhaftierten unbürokratischer Zugang zu vollwirksamer behördenunabhängiger Verfahrensberatung gewährleistet wird. Eine Sozialberatung ist ebenfalls notwendig, aber allein nicht ausreichend.

    Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hält zwangsweise Abschiebungen und Abschiebungshaft von Geflüchteten grundsätzlich für untaugliche Mittel zuwanderungspolitischer Steuerung. Flucht ist kein Verbrechen! Schutzsuchende gehören nicht hinter Gitter!

    gez. Martin Link

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