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    09.06.2021

    Informationen zum CORONA-Virus

    Deutsch- und mehrsprachige Informationen zum Virus, daraus folgenden gesundheitlichen Risiken und Folgen für Politik und Verwaltungshandeln.

     

    Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat am 9.6.2021 mit der Landeszuwanderungsbeauftragten die Kampagne "Impfschutz und Gesundheit für Alle!" aufgelegt. In insgesamt 16 Videos klären Ärzt*innen in ihren Muttersprachen prägnant und einfach verständlich über das Impfen gegen Corona auf. Sie thematisieren Impfreaktionen und Nebenwirkungen und widerlegen besonders verbreitete Mythen: http://www.nds-fluerat.org/covid

    Seit dem 29.3.2021 werden in den Landesunterkünften in Schleswig-Holstein Geflüchtete auf freiwilliger Basis geimpft. Informationen dazu in der Ausgabe Nr. 100 des Magazins Der Schlepper: https://www.frsh.de/schlepper/der-schlepper-nr-100/

    Durch die Unterbringung in beengten Verhältnissen, Mehrbettzimmern und die gemeinschaftliche Nutzung von Küchen, Kantinen und Sanitäranlagen können insbesondere Abstandsgebote und Kontaktauflagen, wie sie die Coronaschutzverordnung SH vorgibt, kaum eingehalten werden. Die aktuelle Studie „SARS‐CoV‐2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete“ vom 29.5.2020 der Universität Bielefeld belegt, dass das Übertragungsrisiko einer Virusinfektion mit durchschnittlich 17 % Wahrscheinlichkeit von Neu-Infektionen enorm hoch ist.

    Bereits 2017 hat das Robert-Koch-Institut (RKI) in einem Bericht „Gesundheit und gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Deutschland“ darauf hingewiesen, dass Asylsuchende aufgrund  der  schwierigen Lebensbedingungen während der Flucht, eines möglicherweise unvollständigen Impfschutzes, der teils höheren Prävalenzen in den Herkunftsländern und infolge des räumlich beengten Aufenthaltes in Massenunterkünften besonders vulnerabel für Infektionskrankheiten sind. In den Handlungsempfehlungen des Robert Koch Instituts vom 07. Juli 2020 wird ausdrücklich erklärt, dass die gesetzlichen Kontaktbeschränkungen des Bundes und der Landesregierungen auch in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge umsetzbar sein müssen. Ansonsten sind diese Unterkünfte als potentielle Hotspots eine Gefährdung nicht nur für alle Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen, sondern für den gesamten Plan zur Eindämmung der Pandemie.

    Das Papier "Guidance on infection prevention and control of COVID-19 in migrant and refugee reception and detention centres in the EU/EEA and the UK" des Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) ist am 15.6.2020 erschienen und enthält wichtige von den EU-Mitgliedsstaaten zu beachtende Hinweise für eine Umsetzung der Unterbringung von Geflüchteten. Aufgabe der EU-Agentur ist die Verhütung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der EU zu verbessern.

    Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder vom 30.6.2020 stellt die Unterbringung in Mehrbettzimmern durch eine mögliche Infizierung mit dem Coronavirus für den Betroffenen ein Gesundheitsrisiko dar. Durch Geltendmachung eines Anspruchs auf Einzelunterbringung auf Grundlage von § 53 Abs. 1 AsylG sei dieser Umstand abwendbar.

    Besondere Aufmarksamkeit ist für in Gemeinschaftsunterkünften wohnverpflichtete geflüchtete Kinder und Jugendliche angezeigt. Unter den Bedingungen von Corona-Einschränkungen  besteht das zusätzliche Risiko, dass die Einhaltung der Mindeststandards der UN-Kinderrechtskonvention Schaden nimmt. Um deren Einhaltung messbar zu machen, hat Save the Children mit dem „Kinder-rechte-Check für geflüchtete Kinder“ ein auch zu Corona-Zeiten praxistaugliches Qualitätsmessinstrument entwickelt, anhand dessen die Qualität der Unterbringung und die Einhaltung der Kinderrechte geflüchteter Kinder überprüft und bewertet werden können. Das Dokument formuliert Mindeststandards für Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen und kommunale Gemeinschaftsunterkünften und stellt u.E. eine geeignete Blaupause zur Überprüfung auch der Unterbringungsstandards von Kindern in schleswig-holsteinischen Unterkünften dar.

    Die Organisation handicap international macht in ihrem Appell „Geflüchtete Menschen mit Behinderung vor Corona schützen - Infektionsrisiken senken“, der am 7.4.2020 u.a. an den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten gegangen ist, auf die mit Blick auf Vulnerable prekären  Bedingungen in den Sammelunterkünften für Geflüchtete ein und macht deutlich, dass geflüchtete Menschen mit Behinderung vom Risiko einer schweren Erkrankung bedroht sind und fordert die Landesregierung auf, Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten in dezentrale Unterkünfte zu verlegen.

     

    Allgemeine Info-links:

     

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF):

    Aufgrund der aktuellen Entwicklung zum Corona-Virus wird die Asylverfahrensberatung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vorübergehend ausgesetzt. Asylanträge werden nur noch schriftlich entgegengenommen. Auf der BAMF-Homepage und auf der web-Seite handbookgermany.de finden sich Informationen zum Asylverfahren in Corona-Zeiten.

    Dazu das BAMF am 23.3.2020: "Update: Das Bundesamt hat zur gebotenen Vermeidung von Kontakten die persönliche Antragstellung umgestellt und nimmt Asylanträge nur noch schriftlich entgegen. Dabei handelt es sich nicht um einen "Schriftlichen Asylantrag" nach § 14 Abs. 2 AsylG, der beispielsweise für unbegleitete Minderjährige vorgesehen ist bzw. für Antragstellende, die sich in Haft oder in einem Krankenhaus befinden, sondern weiterhin um eine persönliche Antragstellung mit sogenannten "Formularanträgen", die ab sofort in einem kontrollierten Verfahren zulässig sind.

    Voraussetzung für die Antragstellung mittels "Formularantrag" ist die erfolgte Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung der Bundesländer, bei der auch ein Ankunftsnachweis (AKN) ausgestellt wird. Im Anschluss daran wird der "Formularantrag" ausgefüllt, vom Antragstellenden persönlich unterschrieben und gemeinsam mit einer Kopie des AKN an das Bundesamt übermittelt. Nach Eingang stellt das Bundesamt Aufenthaltsgestattungen aus und übermittelt diese gemeinsam mit den schriftlichen Belehrungen zum Asylverfahren an die Antragstellenden." https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/20200316-am-covid-19.html

    Hierzu hat Pro Asyl eine Tickermeldung veröffentlicht: https://www.proasyl.de/hintergrund/newsticker-coronavirus-informationen-fuer-gefluechtete-unterstuetzerinnen/

    Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mitteilte, wurden zudem die Befragungen im Widerrufsverfahren bis zum 29. März ausgesetzt.

    Die Berliner BAMF-Außenstelle sagt, dass ein Asylfolgeantrag schriftlich gestellt werden könne, da "der Ausländer nachweislich am persönlichen Erscheinen gehindert ist" (i.S.d. § 71 Abs. 2 AsylG).  Asylerstanträge aber können nur im Rahmen der persönlichen Registrierung des Asylgesuchs in der Landesaufnahmestelle mit einem zu unterschriebendem schon o.g. Formular gestellt werden:   https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/20200316-am-covid-19.html

    Mit Schreiben des BAMF vom 9.4.2020 an die Bundesrechtsanwaltskammer erklärt Der BAMF-Präsident Sommer das vorläufige Verfahren: Stufe 1 - bis 19.4.2020: Nur vollumfängliche Anerkennungen werden zugestellt. Bei Ablehnungen der verschiedenen Kategorien, negative Dublin-, Widerrufs und Rücknahmeentscheidungen erfolgt keine Zustellung. Stufe 2 - ab 20.4.2020: Weiterhin Zustellung der positiven Entscheidungen. Alle Verfahren, in denen ein Anwalt mandatiert ist (auch in Fällen, wo das nachträglich erfolgte), werden zugestellt. Das gilt auch für die anwaltlich vertretenen Verfahren aus der 1.Stufe. Stufe 3 - ab 4.5.2020:  Ab dann soll wieder das übliche Verfahren aus vorpandemischer zeit gelten. Ggf. sollen hier die Beratungsstrukturen und die Involvierung von Anwälten gestärkt werden.

    Ein Brief zur Zustellung von Entscheidungen des BAMF während der Corona-Pandemie vom 15.4.2020 richtet sich an die BAG der Freien Wohlfahrtsverbände.

    Allerdings wird am 28.4.2020 bekannt, dass das BAMF ab dem 4.5.2020 wieder alle Bescheide zustellen wird. Was sich Corona-bedingt für die geflüchteten geändert haben wird, erläutert das BAMF dazu hingegen nicht.

    Mehr Corona-Informationen auf der web-Seite des BAMF. und zum Asylantragsverfahren unter Corona auf einem BAMF-Flyer

     

    Aussetzung von Abschiebungen/Dublin-Rücküberstellungen und sozial- und beschäftigungsrechtliche Folgen:

    Das MILISH erklärt am 25.3.2020: "Hinsichtlich der Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen ist richtig, dass derzeit faktisch nahezu sämtliche Maßnahmen entweder aufgrund fehlender Flugverbindungen und/oder 'Annahmeverweigerungen' der Zielländer scheitern. Dennoch sind aufenthaltsbeendende Maßnahmen weiterhin einzelfallbezogen zu prüfen. Eine generelle Aussetzung von Abschiebungen ist nicht geplant."

    Die Deutsche Welle verkündet am 18.3.2020 zurbundesweiten Linie allerdings: "Vermutlich keine weiteren Abschiebungen wegen Coronavirus"

    Zu Dublin-Rücküberstellungen erklärt das MILISH am 25.3.2020: "Zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie und zur Verhinderung weiterer Infektionsketten innerhalb der EU wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angewiesen, alle Dublin-Überstellungen von und nach Deutschland bis auf Weiteres vorübergehend auszusetzen. Diese Anordnung gilt ab sofort. In den vergangenen Tagen haben mehrere Mitgliedstaaten Dublin-Überstellungen bereits ausgesetzt und geplante Überstellungstermine storniert. Das Bundesamt hat die Mitgliedstaaten mit einem Circular letter über die Sachverhalte informiert. Daneben hat das Bundesamt ein Informationsschreiben an die Verwaltungsgerichte und zweitinstanzliche Gerichte versendet."

    Die derzeitigen Reisebeschränkungen bedeuten auch, dass die Arbeitsverbote nach § 60a Abs. 6 Nr. 2 AufenthG sowie die Duldung light nach § 60b AufenthG nicht mehr zur Anwendung kommen dürfen, da die Unmöglichkeit der Abschiebung nicht mehr (ursächlich) selbst zu vertreten ist. Den Betroffenen ist grundsätzlich umgehend in eine „normale“ Duldung ohne Arbeitsverbot zu erteilen.

    Equal Rights beyond borders haben mit PRO ASYL gemeinsam erste Praxishinweise zu den Vollzugsaussetzungen der Dublin-Bescheide erstellt. Fragen zu seinem u.E. fragwürdigen Vorgehen beantwortet das BAMF in einer eMail an Herrn Werdemann am 8.4.2020. Mit Schreiben des VG Wiesbaden vom 2.4.2020 an das BAMF zieht das VG die Rechtmäßigkeit der massenhaften Aussetzungen der Dublinverfahren in Zweifel.

    Für klar rechtswidrig hält das VG Schleswig in einer ganzen Serie von Entscheidungen mehrerer Kammern und EinzelrichterInnen die BAMF-Praxis der Corona-bedingten Aussetzung von Überstellungsfristen.

    Die Entscheidungen stellen sämtlich fest, dass die Aussetzung des BAMF nach § 80 IV VwGO keinen Einfluss auf den Lauf der Überstellungsfrist haben.

    30.3.2020: Das BMI setzt wegen der Corona-Virus-Pandemie Abschiebungen nach Afghanistan bis auf weiteres aus.

    27.3.2020: Die Sozialwissenschaftlerin Friederike Stahlmann berichtet am 27.3.2020: "Eine unkontrollierte Verbreitung des Corona-Virus in Afghanistan scheint nicht vermeidbar zu sein - auch weil die Bevölkerung zur ganz überwiegenden Mehrheit nicht die Möglichkeit hat, Selbstschutzmaßnahmen zu ergreifen." Es mangele an Tests. Die Bereitschaft, sich testen zu lassen, sei kaum gegeben. Oft werde versucht, die Krankheit zu verheimlichen. Es bestehe die Sorge aufgrund des "Seuchen-Stigmas", Arbeit, Obdach und soziale Unterstützung zu verlieren. Das werde bereits jetzt deutlich, Rückkehrer würden "primär für die Gefahr durch Corona verantwortlich gemacht".

     

    Resettlement und andere Aufnahmeprogramme:

    UNHCR und IOM verweisen in einer gemeinsamen Pressemitteilung auf die temporäre Aussetzung der Resettlement-Einreisen aufgrund der Corona-Pandemie. Näheres können Sie auf unserer Internetseite www.resettlement.de in einem kurzen Beitrag nachlesen.

    Das MILISH erklärt am 25.3.2020: Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung Schleswig-Holstein haben seit dem 16. März 2020 alle humanitären Aufnahmen aus dem Ausland auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Die Mitte April 2020 gelaufene Aufnahme von zunächst gut 50 unbegleiteten minderjährigen geflüchteten von den griechischen Inseln blieb davon unberührt.

     

    Familiennachzug:

    Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes hat eine aktuelle Information „Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen - Beratung in Zeiten des Coronavirus, Stand 16.4.2020“ herausgegeben.

     

    Auswärtiges Amt:

    Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat am 17. März 2020 einen zunächst bis 15. April 2020 befristeten, weitreichenden Einreisestopp für Reisen aus Drittstaaten aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie angeordnet.

    • Die Visastelle Afghanistan in Islamabad ab 18. März bis voraussichtlich bis 19. April 2020 geschlossen. Die Deutsche Botschaft in Kabul veröffentlicht Reise- und Sicherheitshinweise: https://afghanistan.diplo.de/af-de
    • Die Deutsche Botschaft in Addis Abeba ist zunächst bis zum 10.4.2020 geschlossen.
    • Die Deutsche Botschaft im Sudan macht Home-Office und ist damit nicht für Besucher und Antragstellende zugänglich.
    • Mit Mail vom 25.3.2020 erklärt das Dt. Generalkonsulat Istanbul: Die deutschen Visastellen in der Türkei sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Der externe Dienstleister iDATA vergibt nur noch in akuten, von den Visastellen vorgegebenen Ausnahmefällen Termine.

    Das Auswärtige Amt veröffentlichte am 25.3.2020 eine Liste zu den Rückführungsmöglichkeiten in die üblichen Herkunftsländer von Geflüchteten.

    Aktuelle Informationen des Auswärtigen Amtes zur Verbreitung und den Auswirkun-gen des COVID 19-Virus lassen sich unter folgenden Links aus dem Internet abrufen:

    Nach Angaben des Auswärtigen Amtes (vgl.: Video wdrforyou: https://www.facebook.com/WDRforyou/videos/449856499147240/) können bereits erteilte Visa im Ausland nicht verlängert werden und verfallen unter den gegebenen Umständen. Dies bedeutet, dass Antragsteller*innen, die mitunter Jahre auf ein Visum gewartet haben, einen neuen Antrag stellen und die Prozedur von vorne beginnen müssen. Die neu zu stellenden Anträge führen zu einer zusätzlichen Belastung, der sowieso bereits überlasteten Visa-Antragsstellen. Familientrennung wird unnötig in die Länge gezogen, was immense Folgen für Ehepartner*innen, (werdende) Eltern und Kinder hat. Information und Beratung dazu gibt es beim Niedersächsischen Flüchtlingsrat: ka(at)nds-fluerat.org).

    Arbeitsmarktzugang/Arbeitsrecht

    Für Betroffene, die in eine arbeitsrechtlich prekäre Lage geraten sind, bieten die IQ-Projekte Faire Integration (in SH) herkunftssprachliche Beratung an. Eine leider sehr unvollständige Liste ist online, die Auskunft gibt, welche Sprachen die Berater*innen in welcher IQ-Beratungsstelle Faire Integration sprechen. Die vollständige Liste bundesweit aller Beratungsstellen von Faire Integration mit jeweiligen Angaben über die vorgehaltenen Beratungssprachen findet sich auf der Web-Seite des ADVSH. Weiterhin hat Faire Integration einen Fragen- und Antworten-Katalog rund um arbeitsrechtliche Themen, die sich aus der Corona-Krise ergeben, erstellt (deutsch, englisch, weitere Sprachen folgen...).

    Mit einer Globalzustimmung vom 2.4.2020 erlaubt die Bundesagentur für Arbeit in der Frist 1.4. bis 31.10.2020 u.a. die Beschäftigung von aufenthaltsgestatteten und auch geduldeten Personen als Helfer*in in der Landwirtschaft zu mindestens Mindestlohnbedingungen.

    Der aus Sicht des Flüchtlingsrats unnötig und nach der bisherigen Erfahrung auch ungewöhnlich restriktive Erlass des MILISH vom 2.4.2020 zur Erntehilfe formuliert ein vermeintlich weniger bürokratisches Verfahren zur Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen für Gestattete - aber i.d.R. nicht für Geduldete. Das im Erlass vorgesehene Abstimmungsverfahren zwischen den Ausländerbehörden mit den Integrationsnetzwerken zur arbeitsmarktlichen Integration von Geflüchteten oder gar dem Flüchtlingsrat ist leider im Vorfeld der Herausgabe des Erlasses nicht mit den Gemeinten abgestimmt worden. Im Gegenteil: Ein Verfahren, dass offenbar ausdrücklich den Geduldeten einen Wechsel in eine Beschäftigungsperspektiven schaffende und als Integrationsleistung anerkennbare Arbeitsmarktpartizipation vorenthalten will, ist mit Vollzugshilfe des Flüchtlingsrats kaum vorstellbar.

    Der MILISH-Erlass Nr. 4 vom 15.4.2020 führt zu Abbrüchen oder Kündigungen von Ausbildungs- und Beschäftigungverhältnissen mit Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung im Kontext von Corona aus, dass es hier ggf. noch Nachsteuerungsbedarf geben könnte, falls hier durch die aktuelle Corona-bedingte Situation Problemstellungen durch nicht einhaltbare Fristen und dadurch die Erfüllung von Erlöschungstatbeständen auftreten.

    Am 16.4.2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard" veröffentlicht.

    Das Bundesbildungsministerium hat am 3.4.2020 eine Broschüre veröffentlicht: FAQ zur Ausbildungsförderung. Der Unterricht an Schulen und Universitäten fällt aus, Prüfungen sind abgesagt, die Regelstudienzeit wird überschritten: Bekommen BAföG-Geförderte jetzt trotzdem Geld? Was gilt beim Aufstiegs-BAföG? Die Broschüre gibt Antworten.

     

    Corona in Schleswig-Holstein

    Das Land Schleswig-Holstein hat bis auf weiteres alle Veranstaltungen untersagt, Kitas und Schulen geschlossen, Freizeitanlagen und Spielplätze, sowie Bars, Restaurants und Cafes gesperrt. Supermärkte bleiben offen! (Informationen dazu auf der web-Seite des Landes SH)

    Viele Beratungsstellen haben in Corona-Zeiten ihre Sprechstunden und Zugänge verändert. Der Landeszuwanderungsbeauftragte hat eine Handreichung herausgegeben mit dem Ziel, dass wir „Den Überblick behalten - Beratung für Geflüchtete und Migrant*innen während Corona“.

    Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) für Asylsuchende:

    Die EAE des Landes in Bad Segeberg soll jetzt wieder beschickt werden mit zunächst bis zu 600 Plätzen. Welche Gruppen davon betroffene sein werden, ist bis dato nicht bekannt.

    Die Bewohner werden in den Landesunterkünften in Kleingruppen über die aktuelle Situation in Deutschland und in der Liegenschaft über die Sozial- und Verfahrensberatung informiert (unter Zuhilfenahme der Campdolmetscher).

    Die Freizeitangebote finden aktuell nicht statt – die Mitarbeitenden des Betreuungsverbandes werden in der Hausbetreuung eingearbeitet, um auch weiterhin die Versorgung der Bewohner zu gewährleisten. Es sind keine Ehrenamtlichen mehr auf dem Gelände (LUK Neumünster) tätig.

    In den Sanitäranlagen wurden allgemeine Hygienehinweise einlaminiert ausgehängt. In der Kantine sind die Plätze reduziert worden und ab Montag werden die Öffnungszeiten für das Mittagessen auf 11.30 Uhr – 14.30 Uhr ausgeweitet.

    Soziale und Verfahrensberatung durch das DRK finden noch statt. Rückkehrberatung ist zunächst bis zum 19.4.2020 ausgesetzt. Duldungen werden ggf. verlängert.

    Die Bewohner*innen werden über den Betreuungsverband DRK laut Aussage des LfA in täglichen Updates über die weitere Entwicklung informiert. Das DRK hat herkunftssprachliche Aushänge (s.u.) zur Information in den Häusern markiert. Alle Freizeitangebote und auch die Kinderbetreuung sind inzwische geschlossen

    Der Ärztliche Dienst testet regelmäßig alle Neueinreisenden und alle, die schon länger in der EAE leben. Der Ärztliche Dienst hat seine Sprechstunden auf werktäglich 8-18h erweitert und Sonntags ist eine zweistündige Sprechstunde.

    Es ist Anfang April zur allgemeinen Quarantäne der EAE Neumünster gekommen aufgrund eines „Corona-Falls“, dessen zahlreiche Kontakte nicht nachvollzogen werden konnten. Die Stadt Neumünster hat am 4. April eine Allgemeinverfügung dazu erlassen. In der EAE wurde gleichzeitig ca 100 Personen die Möglichkeit gegeben freiwillig in 14-tägige Quarantäne zu gehen (inklusive 2x testen), damit sie danach in die Kreisverteilung gehen können, wenn alle Tests negativ waren. Sind diese verteilt sollen versetzt die nächsten Personen in freiwillige Quarantäne gehen usw.

    Bis zum 17.4. herrschte diese vollständige Quarantäne in der Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster. Nachdem diese aufgehoben wurde kam es zu Protesten von 60 Personen, die in einem gesonderten Gebäude weiterhin unter Quarantäne standen. Diese Personen zu beruhigen bedurfte es erst eines Politzeigroßeinsatzes (KN 18.4.2020). Die anderen Bewohner*innen können sich wieder auf dem Gelände frei bewegen und die EAE für Besorgungen oder andere Bedarfe verlassen.

    Ministerium für Inneres SH (MILISH) und Zuwanderungsbehörden/Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in SH:

    Das MILISH erklärt am 25.3.2020: "Die gegenwärtige Lebenssituation in Deutschland ist geprägt durch eine Vielzahl von notwendigen Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten und damit zur Eindämmung der pandemischen Ausbreitung des COVID 19-Virus. Diese Maßnahmen haben auch in Schleswig-Holstein u.a. bereits verbreitet zur Schließung von Verwaltungsstellen für den direkten Kundenkontakt geführt. Dies gilt natürlich auch für Zuwanderungsverwaltung. Gleichwohl hat die Zuwanderungsverwaltung natürlich nicht die Arbeit eingestellt. Auch sie trägt dazu bei, notwendige Aufgaben der öffentlichen Verwaltung weiter zu erfüllen. Um diese Aufgabenerledigung zu unterstützen, hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration mit Datum 18.03.2020 den Erlass Nr 1 herausgegeben, der sowohl verbindliche Vorgaben als auch weitere Empfehlungen zum Umgang mit dieser für uns alle ungewohnten Situation enthält. Das MILI wird auf dieser Grundlage zeitnah einen Erlass Nr 2 heraus geben, der den Erlass Nr 1 ergänzt evtl. auch in Teilen ersetzt. Die wesentliche Inhalte dieser Bundessicht/Erlass Nr 2 werden Grundlage hiesiger Pressearbeit sein."

    Das BMI richtete am 25.3.2020 ein Rundscheiben an alle Zuwenderungsbehörden bundesweit. Auf dieses Rundschreiben nimmt der Erlass Nr. 2 des MILISH vom 30.3.2020 Bezug und gibt des ABHn weitere Hinweise zur Verwaltungspraxis in Corona-Zeiten. Bezugnehmend auf den Erlass Nr. 2 und das Rundschreiben des BMI vom 25.3.2020 erlassen die Kreise Rendsburg-Eckernförde, Steinburg und Plön betreffend den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes zur Frage des Verlustes eines Aufenthaltstitels bei einem - ggf. Corona-bedingt unfreiwilligen - längerfristigen Auslandsaufenthalt jeweils eine Kommunale Allgemeinverfügung.

    Der Corona-Erlass Nr. 3 des MILISH vom 6.4.2020 regelt die in den Kreisen und kreisfreien Städten einheitliche Verwaltungspraxis bei Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Ausweisungen; Verlängerung von Schengen- und nationalen Visa; Fiktionsbescheinigungen; Aufenthaltsgestattungen; Abschiebungen (inkl. Dublin-Überstellungen); Freiwillige Ausreisen; Duldungen; leistungsrechtlichen Aspekten.

    Der MILISH-Erlass Nr. 4 vom 15.4.2020 bezieht sich im Wesentlichen auf die Anwendungshinweise des BMI vom 9.4.2020 und vom 25.3.2020 und ergänzt  im Detail einige Verfahrensweisen. Die zweite Anlage zum Erlass Nr. 4, die BMI-Anwendungshinweise zu § 60 b AufenthG vom 14.4.2020 (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität), der sogenannten Duldung light, haben es in sich und sind unabhängig von der Gültigkeit dieses Erlasses bis auf Weiteres anzuwenden.

    Der Corona-Erlass Nr. 5 des MILISH ist am 28.4.2020 herausgegeben worden. Der Erlass nimmt u.a. Bezug auf ein Schreiben des BMI mit Antworten zu Fragen des Bundestags-Innenausschusses vom 9.4.2020. Es lohnt sich, dieses Schreiben durchzulesen sowie die darin aufgeführten Links nachzuverfolgen.

    Am 1.4.2020 gab das MILISH den Runderlass "Anspruchseinschränkungen nach § 1a AsylbLG" heraus, nach dem Anspruchseinschränkungen gem. § 1a AsylbLG mit Blick auf die Corona-bedingte Unmöglichkeit zwangsweise oder freiwillige Ausreisen von Ausreisepflichtigen zu vollziehen, zurückgenommen werden müssen.

    Die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sind zumeist geschlossen.

    Bildungsministerium SH

    Auf eine Anfrage des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein vom 30.4.2020 zu Problemen der schulischen Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Corona-Zeiten in zentralen Landesunterkünften und in der dezentralen Unterbringung antwortet das Bildungsministerium SH am 25.5.2020 und informiert über eine Ausweitung des Präsenzunterrichts, Probleme und Strategien beim Home-Schooling und geplante Ferien-Lernangebote.

     

    Mehrsprachige Informationen zu Corona/Covid19: 

    • Das Ethno-Medizinische Zentrum e.V. (EMZ) in Hannover stellt ab sofort Faltblätter und E-Paper mit Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 online. Aktuell können diese in 15 verschiedenen Sprachen im Internet gelesen werden. Zusätzlich stehen PDF-Dateien zum Download bereit. Das Angebot ist auch auf Mobilgeräte angepasst und kann abgerufen werden unter:http://corona-ethnomed.sprachwahl.info-data.info/
    • Hygienetipps: Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch und Russischzum Runterladen. Dort gibt es weitere Informationen, Piktogramme und die wichtigsten Hygienetipps von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
    • Reiseinformationen - Deutsch, Englisch, Italienisch, Chinesisch, Persisch und Koreanisch vom Robert Koch Institut

    Außerdem:

     

     

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