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    19.10.2010

    Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert vom Sozialminister Dr. Garg, sich für eine Angleichung der Regelsätze stark zu machen.

    Auf der bundesweiten Konferenz der Sozialminister am 20. und 21. Oktober 2010 wird die Überprüfung der Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz für Flüchtlinge diskutiert.

    Auf der bundesweiten Konferenz der Sozialminister am 20. und 21. Oktober 2010 wird die Überprüfung der Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz für Flüchtlinge diskutiert.

    Beantragt hat dieses Brandenburgs Integrationsbeauftragte Prof. Dr. Karin Weiss. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat sich an den Kieler Sozialminister Dr. Heiner Garg (FDP) mit der Aufforderung gewandt, den Brandenburger Vorschlag nicht nur zu unterstützen, sondern sich für eine Gleichstellung der sozialen Versorgung von Hartz IV-Empfängern und Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) stark zu machen.

    Akuten rechtspolitischen Handlungsbedarf hatte der Flüchtlingsrat schon anlässlich seiner Presseerklärung zum diesjährigen Tag des Flüchtlings am 1. Oktober festgestellt. Seit Inkrafttreten des AsylbLG im Jahr 1993 gab es für Betroffene keine am Inflationsausgleich ausgerichtete Anpassung. In Folge dessen liegt der Regelsatz von Flüchtlingsfamilien bis zu 60% unter dem des SGB II. Eine andauernde Mangelversorgung auf Basis von Sachleistungen und skandalöse politisch gewollte Schlechterstellung von Flüchtlingen und ihren Kindern. Unter diesen Bedingungen können Betroffene weder teure Sprachkurse finanzieren noch Erfolge bei der sozialen Integration geberieren.

    "Das nach ethnischen Kriterien selektierende Asylbewerberleistungsgesetz gehört gänzlich abgeschafft!" fordert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Die Überprüfung der Regelsätze sei ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die aktuelle Gesetzeslage und Verwaltungspraxis verhöhne die Betroffenen in Zeiten ständiger Debatten über Integrationsleistungen von Menschen mit Migrationshintergrund, moniert Link.

    Denn Personen, die in Deutschland mit unsicheren Aufenthaltstiteln leben und deren Aufenthalt sich aber häufig später verfestigt, haben oft über Jahre keinen Anspruch auf Deutschkurse und andere Integrationsangebote. Durch verringerte Sozialleistungen, Leben in Lagern, den Ausschluss vom Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie der Auszahlung von Gutscheinen statt Bargeld werden sie systematisch an der Integration gehindert.

    Hintergrundinformationen:
    Ein Haushaltsvorstand nach AsylbLG erhält 224,97 Euro - das sind 61,8% des Existenzminimums nach “Hartz-IV” (364 Euro) Für ein sechsjähriges Kind ist die Diskrepanz am größten: Mit 133 Euro hat es Anspruch auf nur 53% des Regelsatzes eines gleichaltrigen Kindes nach Hartz-IV - und auch die zusätzlichen Leistungen des “Bildungspakets” der Bundesregierung sind nicht für Flüchtlingskinder gedacht. Mehr...



    gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

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