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    08.06.2016

    Flüchtlingsrat kritisiert Abschiebungskonzept und fordert stattdessen grundrechtskonforme Asylverfahren

    Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein kritisiert die Pläne der Landesregierung zur Intensivierung von Abschiebungen ausreisepflichtiger Schutz- und Asylsuchender in Schleswig-Holstein.

    Es sind vor allem die geltende und drohende Rechtslagen, wie die abstruse Behauptung pauschaler Sicherheit im Balkan und künftig wohl auch im Maghreb, sowie ein negatives Verwaltungsermessen, das derzeit die Anerkennungsquoten z.B. von afghanischen Flüchtlingen purzeln lässt, die regelmäßig Menschen mit sehr guten Fluchtgründen trotzdem im Asylverfahren scheitern und ausreisepflichtig werden lassen. Oder sie geraten in Ausreisepflichtigkeit in einen EU-Staat, in dem ihre Asylgründe und sozialen Rechte noch weniger gelten.
     
    "Dass nun ausgerechnet das flüchtlingspolitisch liberale Land Schleswig-Holstein bei der systematischen Durchsetzung von Aufenthaltsbeendigungen Schrittmacher werden will, ist höchst beklagenswert" erklärt Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein.

    Das am 7. Juni durch Minister Studt vorgestellte Instrument einer "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige" ist offenbar alter Wein in neuen Schläuchen. Schon in der ersten Dekade nach dem Millennium ist dieses damals noch "Ausreisezentrum" genannte Konzept gescheitert. Der Flüchtlingsrat vermutet, dass hier wohl das seit dem vergangenen Monat am gleichen Ort befindliche "Ankunftszentrum" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge als Beschicker dienen soll (siehe PE des FRSH v. 25.5.2016). Denn im Ankunftszentrum des BAMF werden  Asylverfahren im 48-Stundentakt durchgepeitscht, ohne dass Betroffenen die Möglichkeit zu einer Asylverfahrensberatung eingeräumt wird. Ohne eine solche Beratung allerdings sind Asylsuchende im Labyrinth der Paragraphen verloren und kaum erfolgreich im Asylverfahren. Das "Ankunftszentrum" ist somit ein Konzept, das zielgerichtet darauf ausgelegt scheint, möglichst viele negative Asylentscheidungen und damit Ausreisepflichtige zu produzieren, die quasi direkt  an die neue "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige" verwiesen  werden.

    Die mit dem künftig geltenden Konzept eines "Initiates file downloadIntegrierten Rückkehrmanagements" des Landes einhergehend geplante Zentralisierung der verwaltungsamtlichen Zuständigkeit für Abschiebungen beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten ist unter einem bestimmten Blickwinkel folgerichtig:  Dezentral in Kommunen und Gemeinden untergebrachte Flüchtlinge leben dort nicht nur von ehrenamtlichen Initiativen, Nachbarn, Mitschüler_innen und Migrationsfachdiensten gut umsorgt. Selbst die Mitarbeiter_innen in den zuständigen kommunalen Ausländerbehörden haben die betroffenen Flüchtlinge im Zuge diverser Vorsprachen inzwischen als Menschen und nicht mehr nur als zu administrierende Aktenzeichen kennnengelernt. Beide Aspekte sind, wie die Erfahrung zeigt, einer reibungslosen Vollstreckung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durchaus nicht zuträglich. Die zentrale Zuständigkeit für das "Rückkehrmanagement" beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten soll's offenbar richten.

    "Selbst sogenannte 'Reintegrationsprojekte' sind solange ihren Namen nicht wert, wie sie die Rückkehr von im Asyl Gescheiterten nicht als gefährdungsfrei garantieren und eine nachhaltige Integration  robust finanzieren", erklärt Link. Die bisher bekannten Reintegrationsprojekte der Länder leisten weder das eine noch das andere.

    „Wir brauchen kein integriertes Rückkehrmanagement, sondern eine straffere Organisation bei der grundrechtskonformen Umsetzung von Asylverfahren“, fordert Martin Link. Dazu sei auch zusätzlicher Druck, die Betroffenen in die Bereitschaft zur vermeintlich freiwilligen Ausreise hineinzureden, keine seriöse Alternative.
    Eine echte Alternative sei indes die von den Landesflüchtlingsräten geforderte Asyl-Amnesty (siehe PE der LFRe v. 11.3.2016). Auf diesem Wege könnten Bund und Länder alle anhängigen fast 1 Mio. Asylgesuche und –verfahren positiv entscheiden und auch den bis dato ca. 120.000 - nicht selten ausreisepflichtigen - Geduldeten im Zuge einer Gruppenregelung ein Bleiberecht zusprechen.

    gez. Martin Link

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