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    17.07.2014

    Flüchtlingsrat fordert umgehendes Ende der Vollzugspraxis in Schleswig-Holstein.

    In dem von Innenminister Breitner teffend als "wilhelminisches Zuchthaus" bezeichneten Rendsburger Abschiebungsgefängnis ist seit letzter Woche niemand mehr inhaftiert!

    Der Europäische Gerichtshof hat am 17. Juli entschieden, dass keine Abschiebungshaft in Strafgefängnissen zulässig ist. Die Abschiebungshaft muss damit ab sofort in den Bundesländern unterbleiben, in denen sie bis dato noch in Justizvollzugsanstalten durchgeführt worden ist.

    Der Flüchtlingsrat begrüßt diese Entscheidung nachdrücklich. "Für Schleswig-Holstein bedeutet sie darüber hinaus das Ende einer Praxis, Abschiebungsgefangene auch nur vorübergehend in der Stafvollzugsanstalt in Kiel unterzubringen", freut sich Martin Link, Geschäftsführer im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.. Dieser Verstoß gegen das im europäischen Recht festgeschriebene Trennungsgebot hatte schon in der Vergangenheit regelmäßig zu Kritik sowohl des Landesbeirats für die Abschiebungshaft wie auch von Flüchtlingsorganisationen geführt.

    "Wir sind uns mit Innenminister Andreas Breitner in der Bewertung vollkommen einig, der die Abschiebungshaft von Flüchtlingen als inhuman bezeichnet hat", erklärt Link. Aus Sicht des Flüchtlingsrat käme es jetzt darauf an, auch das "wilhelminische Zuchthaus" (Breitner) in Rendsburg, das bis dato zum Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein genutzt wird, umgehend zu schließen.

    Faktisch hat diese Institution inzwischen ohnehin seine Bestimmung eingebüßt. Seit der vergangenen Woche ist niemand mehr im Rendsburger Abschiebungsgefängnis inhaftiert.

    Hintergrund:

    Nach dem Kenntnisstand des Flüchtlingsrates SH ist die Praxis in den Bundesländern wie folgt:

    Abschiebungshaft in Strafhaft / unzulässig: 6-8 Bundesländer

    In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen (aktuell nicht besetzt, schicken nach Berlin), Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern (aktuell nicht besetzt, schicken nach Berlin) und Thüringen wurde bislang die Abschiebungshaft in einer Strafvollzugsanstalt vollzogen.

    Aus Hessen wurde bekannt, dass am Morgen des 17. Juni die Abschiebungshäftlinge aus Preungesheim entlassen worden sind.

    Seit kurzem Trennungsgebot beachtet: Niedersachsen und Bayern

    In Niedersachsen wurden in Langenhagen vor kurzem die Strafhäftlinge verlegt – jetzt ist Langenhagen wieder reine Abschiebungshaftanstalt.

    Bayern stellte Ende 2013 seine Praxis auf spezielle Haftanstalten um, nachdem es dazu von der Rechtsprechung gezwungen worden war.

    Schon länger Trennungsgebot beachtet: 6 Bundesländer

    In Rheinland-Pfalz (dort vollzieht auch Saarland), Brandenburg, Berlin und Bremen (ist aber Polizeigewahrsam)  bestehen spezielle Hafteinrichtungen.

    Schleswig-Holstein ist hier unter dem Vorbehalt zu nenen, dass Abschiebungshaftfälle in der Vergangenheit vorübergehend in die JVA Kiel verlegt wurden, sowie das Gebäude der Haftanstalt in Rendsburg alle Charakteristika eines Gefängnisses erfüllt.

     

    gez. Martin Link

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