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    30.08.2021

    AUSREISE AUS AFGHANISTAN?

    Aktuelle Informationen zur Ausreise bzw. Evakuierung aus Afghanistan seit Machtübernahme durch die Taliban.

    Aus dem Kieler Innenministerium (MILIGSH) haben wir am 30.8.2021 die Mitteilung erhalten, dass wie angekündigt am 27.8. ein Schnitt bzgl. der Eingänge an Evakuierungsanträgen gem. des schleswig-holsteinischen Opens external link in new window"Aufnahmeprogramms" gemacht worden ist.

    Aktuell werden vom Land SH keine Aufnahmeprogramme von Afghan*innen geplant.

    Aktuell werden

    • weiter eingehende Anträge vom Ministerium nicht mehr bearbeitet. Bei fristwarend eingegangenen, aber bisher bei den gelaufenen Evakuierungen nicht berücksichtigten Anträgen werden die Antragsteller*innen vom MILIGSH informiert und um ihr Einverständnis zur Archivierung der von ihnen eingesandten Dateien und Informationen gebeten. Diese könnten dann - im Falle späterer Entscheidungen für ein Bundes- oder Landesaufnahmeprogramm - in die dann ggf. zu erfolgende Priorisierung einbezogen werden. 
    • Neu eingehende Anträge und solche von Personen, die nicht in Schleswig-Holstein mit Aufenthaltsstatus leben und gemeldet sind, werden von dieser Archivierung des MILIGSH zunächst nicht erfasst.
    • Anfragende aus anderen Bundesländern verweisen wir auf die Beratung durch die Landesflüchtlingsräte der jeweiligen Bundesländer www.fluechtlingsraete.de und die Kampagne Luftbrücke Kabul: luftbruecke.kabul(at)gmx.de [Emails an die Luftbrücke Kabul sind unbedingt nur unter Verwendung des Initiates file downloadFormulars der Luftbrücke und unter Beifügung sämtlicher relevanter Daten und Informationen (Passnummern, Nationalität, Geburtsdaten, Geschlecht, ggf. Beschäftigung/Beruf, besondere Gefährdungslage) zu richten].


    Beratung in Schleswig-Holstein:

    • Fragen und Informationsbedarfe bitten wir ggf. per eMail an das Afghanistan-Projekt beim Flüchtlingsrat SH: afghanistan(at)frsh.de und die Rechtsberatung beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein zu richten: beratung(at)frsh.de

    Am 27.08. stellte Deutschland die Evakuierungsflüge aus Afghanistan ein. Zum aktuellen Zeitpunkt wissen wir nicht, ob und in welchem Umfang Deutschland wieder Menschen aus Afghanistan oder aus den Nachbarländern evakuieren wird.
    Nach Auskunft des
    Auswärtigen Amtes arbeitet die Bundesregierung weiter daran, Ausreisen unter anderem für Ortskräfte zukünftig durchzuführen. Es ist allerdings nicht bekannt, welche Personen dabei berücksichtigt werden. Es ist darüber hinaus u.E. nicht warscheinlich, dass Personen berücksichtigt werden, die bis zum 27.8. dem Auswärtigen Amt von den Bundesländern nicht als akut evakuierungsbedürftig gemeldet worden sind.

    Hier aus die neuen Infos des Auswärtigen Amts: Informationen des Auswärtigen Amtes zur weiteren Unterstützung für afghanische Schutzbedürftige (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/afg?openAccordionId=item-2478452-2-panel) und deutsche Staatsangehörige https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/afg  

    Schleswig-Holstein: Schleswig-Holstein hat mit Frist bis zum 27.8.2021 im Rahmen der gelaufenen Evakuierungen der Bundesregierung insbesondere gefährdeten afghanischen Frauen die Einreise ermöglicht. Dazu gibt es auf der MILIGSH-Homepage Hinweise: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/_startseite/Artikel2021/III/210817_landesaufnahmeprogramm.html 

    Hinweise für eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan in den Sprachen deutsch, dari und pashtu finden sich Initiates file downloadhier.

    Erreichbarkeit für Angehörige und Botschaft in Kabul: Mit www.ding.com können Angehörige hierzulande ggf. die SIM-Karten Ihrer Leute in Afghanistan aufladen.

    If necessary, relatives can use www.ding.com to top up the SIM cards of their people in Afghanistan.

    Auswärtiges Amtes/German Foriegn Office

    Das Auswärtige Amt führt Listen über Personen, die aus Afghanistan heraus wollen/müssen. Dort können Sie Personen anmelden.

    The Foreign Office keeps lists of people who want/need to get out of Afghanistan. You can register persons there.

    Eine Web-Seite des Auswärtigen Amts informiert: www.auswaertiges-amt.de/de/service/afg

    Das Kontaktformular des Bürgerservices (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt) informiert allgemein über Dienstleistungen des Auswärtigen Amts.

    Zwingend bei der Meldung über im Auisländ zu unterstützender Personen beim Auswärtigen Amt müssen folgende Informationen enthalten sein:
    The email must include the following information:

    • Namen aller Personen (Names of all persons)
    • Geburtsdaten (Dates and Places of birth)
    • Passnummern (Passport Numbers)
    • Staatsangehörigkeit (Nationality)
    • Erreichbarkeit (Handy, E-Mail usw.) (Availability (Mobile phone, E-Mail etc.))

    Nach der Versendung erhält man keine Rückmeldung. Wenn man keine Fehlermeldung erhält, bedeutet das, dass die Mail durchgestellt wurde. Kontaktiert werden nur die Personen, die evakuiert werden. Leider sind die rechtlichen Möglichkeiten für Personen, die nicht in die oben genannte Gruppe gehören, sehr begrenzt. Derzeit nicht geplant, Personen zu evakuieren, die auf die Familienzusammenführung warten. Wenn Sie dazu Einzelfallanfragen haben, melden Sie sich gerne!

    After sending, you will not receive any email response. If you do not receive an error message, it means that the mail was put through. Only people who are to be evacuated will be contacted. The legal possibilities for people who do not belong to the above group are, unfortunately, very limited. It is currently not planned to evacuate people waiting for family reunification.

    Leider ist derzeit nicht geplant, Personen, die berechtigt sind, den Familiennachzug zu einer in Deutschland lebenden Referenzperson zu beantragen, bei der Evakuierung zu berücksichtigen.

    Unfortunately, there are currently no plans to include persons who are entitled to apply for family reunification with a reference person living in Germany in the evacuation process.

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    Informationen über Evakuierungsmöglichkeiten weltweit / Evacuation possibility worldwide werden auf der web-Seite http://exitsos.com/ regelmäßig aktualisiert.

    Über Evakuierungsmöglichkeiten in die USA informiert ein Initiates file downloadInfo-Blatt der US-Army.

     

    Hier ein paar Informationen über die Ausreise in Nachbarstaaten Afghanistans / Some more updates we received about leaving through neighboring countries:

    India

    It might be possible for Afghan citizens to apply for a six-month visa for India.

    Phone number: +919717785379
    Email: MEAHelpdeskIndia@gmail.com

    Iran

    Consulates of Iran in Kabul and Herat appear to still be functioning and giving visa to Afghan citizens:

    Usbekistan

    There have been reports that 30-day visa are being issued for high fees to Afghan citizens.

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    Informationen über die Ausreise in andere EU-Staaten

    finden sich hier https://kabul.int.igel-muc.de/ und können gern ergänzt werden.

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    Diese und weitere und regelmäßig aktualiserte Informationen/Hinweise finden sich hier:

    Further and regularly updated information/references can be found on our homepage at:

    https://www.frsh.de/artikel/ausreise-aus-afghanistan/

     

    Rechtsberatung/Legal Advice: Flüchtlingsrat/Refugee Council SH, T. 0431-734 900, beratung(at)frsh.de

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    Afghanische Geflüchtete in Deutschland

    Perspektiven für afghanische Geflüchtete in Deutschland im Asylverfahren:

    Das Bundesamt hat die Entscheidungen für Menschen aus Afghanistan im Asylverfahren ausgesetzt und erwartet einen neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Situation in Afghanistan,d.h. Menschen aus Afghanistan müssen mit einer längeren Wartezeit in ihren Asylverfahren rechnen.

    Der Flüchtlingsrat SH, der Republikanische Anwaltsverein und Pro Asyl kritisieren diese Praxis und fordern das BAMF auf, unter Berücksichtigung der aktuellen Situation jetzt zu entscheiden und Schutz zu gewähren. 

    Perspektiven für Afghanische Asylsuchende in Deutschland mit einer Duldung:

    Die Rechtsberatung beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein empfiehlt die Stellung von Asyl-Folgeanträgen für Afghan:innen,

    • deren Asylantrag einst abgelehnt wurde
    • die seither anderweitig den Aufenthalt nicht legalisieren konnten,
    • oder den Aufenthalt in Kürze nicht legalisieren können werden

    Eine ausführliche Arbeitshilfe zur Einschätzung und Vorbereitung von Asylfolgeanträgen finden sie bei https://www.Asyl.net:

    www.asyl.net/view/broschuere-der-asylfolgeantrag/

    Sie finden hierzu sowie zu anderen aufenthaltsrechtlichen Perspektiven auch Informationen auf unserer Homepage, u.a. in unserer Handreichungm Leitfaden Opens external link in new window"Informationen für afghanische Geflüchtete".

    -> wenden Sie sich im Einzelfall und bei Fragen am Besten vorab an

    Es werden an dieser Stelle künftig weitere Informationen und Beratungshinweise aktualisiert.

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